Dach und Fassade
Feste Systeme für Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie Zugang zu Anlagen auf dem Dach, abgestimmt auf Nutzung und Dachaufbau.

Montage fester Systeme
Wir montieren permanente Absturzsicherungen, Anschlageinrichtungen und Steigschutz an Dächern, Anlagen und Bauwerken. Mit Schwerpunkt Norddeutschland und einer Dokumentation, die Sie als Betreiber weiterverwenden können.
Wo regelmäßig in der Höhe gearbeitet wird, lohnt sich eine feste Lösung, die dauerhaft am Bauwerk bleibt. Sie wird für Ihre Nutzung geplant, montiert und dokumentiert.
Ob Dach, Fassade, Anlage oder Bühne: Die Auswahl hängt von der Nutzung, vom Personenkreis, von der Häufigkeit der Arbeiten und von den Zugängen ab. Aus diesen Angaben und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers folgt, welches System sinnvoll ist.
Kollektive Lösungen wie Umwehrung oder Seitenschutz haben Vorrang. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kommt dort zum Einsatz, wo kollektive Maßnahmen nicht möglich oder nicht verhältnismäßig sind.
Feste Systeme für Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie Zugang zu Anlagen auf dem Dach, abgestimmt auf Nutzung und Dachaufbau.
Absturzsicherung an Bühnen, Behältern, Kranbahnen und Anlagenteilen, die regelmäßig begangen oder gewartet werden.
Bestehende Gebäude und Anlagen werden mit festen Systemen nachgerüstet, auch wenn bisher nur provisorisch gesichert wurde.
Anschlageinrichtungen sind der Punkt, an dem persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sicher befestigt wird. Dauerhaft am Gebäude befestigte Einrichtungen werden fachlich anders behandelt als mobile oder temporär genutzte.
Feste Anschlagpunkte für begrenzte Bereiche, etwa an Dachaufbauten, Lüftungsanlagen oder Zugängen.
Horizontale Seilsysteme für längere Wege und größere Flächen, geplant nach Dachform und Nutzung.
Schienengeführte Systeme dort, wo häufig und in gleichbleibenden Bereichen gearbeitet wird.
Ob ein Untergrund geeignet ist, wird am Bauwerk geklärt. Befestigung und Tragfähigkeit richten sich nach Herstellerangaben und Statik.
Steigleitern an Anlagen, Masten, Schächten oder Silos werden mit Steigschutz ausgestattet, der Anwender beim Auf- und Abstieg sichert. Welche Lösung passt, hängt von Fallhöhe, Anwendung und Rettungsanforderungen ab.
Maßgeblich ist die DGUV Information 208-032 zu Auswahl und Benutzung von Steigleitern. Danach darf bei Fallhöhen von mehr als zehn Metern nur persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vorgesehen werden. In bestimmten Bereichen ist Rückenschutz unzulässig. Rückenschutz ist deshalb nicht pauschal gleichwertig mit Steigschutz.
Bei der Planung gehören die Einstiegsebene, Ruhepodeste, die Kompatibilität der Komponenten und die Rettungsmöglichkeit von Anfang an dazu.
Feste Führung mit mitlaufendem Auffanggerät, nutzbar bereits ab der Einstiegsebene.
Vorhandene Steigleitern werden geprüft und, wenn möglich, mit einem passenden System nachgerüstet.
Zugang, Übergänge und Ruhepodeste werden so geplant, dass sie zum System passen.
Schicken Sie uns Fotos und Pläne Ihrer Anlage, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Wir arbeiten herstellerunabhängig. Das System wählen wir nach Gebäude, Untergrund, Nutzung und Anforderungen aus, nicht nach einer festen Marke.
Montiert wird nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers, damit Zulassung, Montageanleitung und spätere Prüfung zusammenpassen.
Nicht jede Anlage lässt sich mit Standardsystemen sichern. Wo Geometrie, Untergrund oder Betrieb besondere Anforderungen stellen, wird die Lösung gemeinsam mit Ihnen entwickelt.
Ungewöhnliche Bauwerke, schwierige Zugänge oder Kombinationen aus mehreren Systemen werden objektbezogen geplant.
Statik, Hersteller und Betreiber werden früh eingebunden, damit die Konstruktion am Ende nachvollziehbar und abnehmbar ist.
Wenn eine Konstruktion im Rahmen der Herstellerangaben nicht machbar ist, sagen wir das, statt eine Lösung zu versprechen.
Schicken Sie uns Fotos und Pläne Ihrer Anlage, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Ein festes System ist erst mit nachvollziehbarer Dokumentation vollständig. Sie erhalten die Unterlagen, die Sie als Betreiber für Benutzung, Prüfung und Instandhaltung brauchen.
Das System wird nach Herstellerangaben und Planung montiert. Befestigungspunkte und Besonderheiten werden festgehalten.
Die fertige Anlage wird gesichtet und auf bestimmungsgemäße Funktion kontrolliert.
Montagedokumentation, Pläne und Herstellerangaben werden übergeben, damit Anwender und Prüfer damit arbeiten können.
Art und Umfang der wiederkehrenden Prüfung legt der Betreiber nach Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben fest.
Beschreiben Sie uns Ihr Objekt: Art des Bauwerks, Ort, wer wie oft dort arbeitet und was bereits vorhanden ist. Daraus ergibt sich, was zu klären ist.
Angaben zu Ort, Zugänglichkeit und Nutzung helfen bei der Einschätzung.
Schicken Sie uns Fotos und Pläne Ihrer Anlage, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Eine pauschale Jahresfrist gilt für feste Systeme nicht. Frist und Umfang ergeben sich aus System, Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und einschlägigen Regeln. Die zwölf Monate gelten als Mindestfrist für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Kollektive technische Absturzsicherung wie Umwehrung oder Seitenschutz ist vorrangig. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist nachrangig und kommt begründet zum Einsatz.
Nicht pauschal. Die Eignung von Rückenschutz oder Steigschutz hängt von Fallhöhe, Anwendung und Rettungsanforderungen ab. In bestimmten Bereichen ist Rückenschutz unzulässig.
Montagedokumentation, Pläne und Herstellerangaben, damit Anwender, Prüfer und Betreiber mit dem System arbeiten können. Umfang und Inhalt richten sich nach dem verbauten System.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@lwik.de.
Schildern Sie uns Ihr Objekt.